Zum Hauptinhalt springen

Wir über uns

Was bieten wir?

Bei uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und freundlich. Es gibt in fast jeder Gemeinde Friedensrichter (Wichtig ist der Ort und die Straße, in der Ihr Streitgegner wohnt). Name und Anschrift der zuständigen Friedensrichter erfahren Sie über die Friedensrichtersuche unserer Internetseite, bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen Amtsgericht oder auch in der Gemeindeverwaltung. Wir arbeiten kostengünstig (siehe nächster Punkt). Wir arbeiten völlig unparteiisch. Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Wir sind nicht unbezahlbar !

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter arbeiten ehrenamtlich. Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 75,00 Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.

Was können Sie erwarten ?

Sie sitzen bei der Friedensrichterin/ dem Friedensrichter am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung Ihres Problems, mit der beide einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.

Unsere Erfolgsliste:

Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %.
Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, denn beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.

Unsere Referenzen:

Das Amt der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist eine seit über 190 Jahren bestehende und funktionierende Institution. Wir haben also eine lange Erfahrung im Umgang mit sich streitenden Parteien.